Anwalt für Vertragsrecht in Regensburg

Vertragsrecht betrifft jeden!

Haben Sie sich schon mal vor Augen geführt, wie viele Verträge Sie im Laufe Ihres Lebens eingehen? Egal, ob beim privaten Online-Shopping, einer Reisebuchung oder einem beruflichen Arbeitsvertrag – immer steht eine Vertragsvereinbarung dahinter. Viele werden nicht einmal schriftlich geschlossen, wie beispielsweise bei einem normalen Einkauf. Aber so einfach das klingt, wenn ein Problem über den Umfang eines Vertrages auftaucht, dann wird es schnell sehr kompliziert. Lassen Sie sich beraten. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Vertragsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Regensburg zu geben.

Das Vertragsrecht regelt Probleme, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages entstehen können. Gängige Vertragsarten sind Mietverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Franchisevereinbarungen und Arbeitsverträge. Das Problem: Viele Verträge lassen sich über den tatsächlichen Vertragsinhalt ganz unterschiedlich lesen und interpretieren. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg unterstützt Sie schon bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge, um im Vorfeld Konflikte zu vermeiden. Mein Ziel ist es, dass Sie bei dem Aufsetzen von Verträgen eindeutige und unmissverständliche Regelungen aufnehmen, um mögliche Streitpunkte auszuschließen. Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Regensburg reichen von der Gestaltung von standardmäßig verwendbaren Verträgen (zum Beispiel AGB) bis zu maßgeschneiderten, hochkomplexen Vertragswerken. Denn oft tauchen Probleme auf, da Verträge unklar, nicht umfassend oder in Teilbereichen gar nicht formuliert wurden. Als Anwalt meiner Kanzlei in Regensburg bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie und berate Sie gerne.

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Warum ein Anwalt für Vertragsrecht für Sie wichtig ist

Wussten Sie, dass bei wirtschaftlich wichtigen oder großen Verträgen die Kosten der anwaltlichen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung häufig deutlich geringer sind als ein eventuell später auftretender Rechtsstreit? Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht einer Kanzlei in Regensburg bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Ob Fragen zum Arbeitsvertrag, einer Schenkung oder einem Vertragsabschluss– zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in Regensburg für eine Erstberatung.

Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht aus Regensburg können wir gemeinsam die für Sie passgenauen Verträge ausarbeiten, die 100% Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Vertragsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Regensburg eine umfassende Beratung und Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

Möchten Sie einen Vertrag gestalten? Möchten Sie einen Vertrag überprüfen lassen? Dann prüft meine Anwaltskanzlei in Regensburg das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.

Aber auch im Streitfall ist meine Kanzlei für Vertragsrecht in Regensburg an Ihrer Seite: Ich bin Spezialist bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen und bei der Abwehr von Forderungen. Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich, aber auch bei Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartnern vor Gericht. Gerne übernehme ich Einzelmandate, ich biete meinen Service aber auch als langfristiger Partner für Ihr Unternehmen an. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Vertragsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung vertragsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Regensburg kompetent in allen Bereichen des Vertragsrechts.

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Themen im Vertragsrecht

Arbeitsverträge

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit Arbeitsverträgen konfrontiert sein. Entweder als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber. Für beide Seiten stellen sich eine ganze Reihe wichtiger Fragen, die ich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Regensburg gerne detailliert beantworte.

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Gemäß deutschem Recht bezeichnet ein Arbeitsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zur Schaffung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragsparteien werden als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezeichnet.

Im Vertrag selbst werden eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer definiert. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Regensburg kann Sie dabei auf mögliche Fallstricke aufmerksam machen und Sie juristisch absichern.

Bauvertrag

Der lang ersehnte Traum vom Eigenheim steht vor der Tür? Die Chancen liegen hoch, dass damit ein Bauvertrag einhergeht. Damit Sie von Beginn an rechtlich abgesichert sind, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Regensburg.

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Der Bauvertrag ist seit dem 1. Januar 2018 eine gesetzlich standardisierte, besondere Form des Werkvertrags nach deutschem Schuldrecht. Gegenstand eines Bauvertrages ist die Herstellung (Neubau), die Wiederherstellung (Reparatur), der Abbruch (Abriss oder Demontage) oder die Neustrukturierung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder eines Teils davon (z. B. Maurer-, Maler-, Sanitär-, Elektro-, Heizungsinstallationen) zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer.

Zwar kann ein solcher Vertrag auch mündlich geschlossen werden, jedoch rate ich sehr dazu, einen schriftlichen Bauvertrag mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht aufzusetzen. Denn Verträge sind zum Vertragen da.

Darlehensvertrag

Das sogenannte Darlehen ist gesetzlich in den §§ 488 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgeschrieben. Haben zwei Parteien einen Darlehensvertrag geschlossen, verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist dagegen nach einer im Vertrag bestimmten Frist verpflichtet, seine Schulden wieder zurückzuzahlen. Wussten Sie, dass man auch bei privaten Darlehen, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zur Beratung hinzuziehen sollte?

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Damit von Anfang an für Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Bedingungen klar geregelt sind und Missverständnisse vermieden werden, sollten Sie immer einen Anwalt für Vertragsrecht über die Verträge schauen lassen. So werden unschöne Konflikte vermieden. Aber auch wenn der Vertrag schon abgeschlossen wurde und Sie sich unsicher sind, ob er tatsächlich in seiner Form Gültigkeit hat, vertreten wir Sie in unserer Kanzlei für Vertragsrecht in Regensburg gerne!

Dienstverträge

Bei der Erstellung eines Dienstvertrages können viele rechtliche Hürden auftreten. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Regensburg gelingt es Ihnen, diese zu überwinden und auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.

Im deutschen Recht gilt ein Dienstleistungsvertrag als abgeschlossen, sobald eine der Vertragsparteien sich zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen verpflichtet und die andere Partei der Entrichtung der festgelegten Vergütung zugestimmt hat.

Dies schließt selbstständige sowie nichtselbstständige; abhängige, selbstbestimmte oder fremdbestimmte Leistungen ein.

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Charakteristisches Beispiel eines Dienstleistungsvertrags stellt der Arbeitsvertrag dar. Dieser unterscheidet sich im Vergleich zum freien Dienstleistungsvertrag allerdings dadurch, dass der Vertragsnehmer keine Verpflichtung über selbstständige Dienste eingeht.

Gängige Dienstleistungsverträge sind – neben dem Arbeitsvertrag – z. B. der Behandlungsvertrag, der Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt, Lehrverträge (speziell Fernunterricht) sowie der Telekommunikationsvertrag (z. B. Mobilfunkverträge). Demgegenüber ist der Architektenvertrag, abweichend von dem, was oft angenommen wird, kein Dienstleistungsvertrag, sondern ein Werkvertrag mit Dienstleistungsanteilen.

Bei diesem Vertragsdschungel ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Regensburg schlage ich Ihnen einen Weg durchs Dickicht und helfe, die für Ihre Situation ideale Vertragsform zu finden.

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Gesellschaftsverträge

Wer eine Gesellschaft gründet oder führt, bedarf rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge. Ohne juristisches Fachwissen können bei der Gestaltung solcher Gesellschaftsverträge vermeidbare Fehler passieren. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Regensburg bin ich darauf spezialisiert, Sie bei allen Fragen rund um die Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen zu unterstützen. Ich weiß genau, welche rechtlichen Anforderungen an die Inhalte eines Gesellschaftsvertrages gestellt werden und wie sich diese am besten erfüllen lassen. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob ich Sie bei der Erstellung neuer, der Änderung bestehender oder der Überprüfung bereits vorhandener Gesellschaftsverträge unterstütze.

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Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zu den Inhalten eines Gesellschaftsvertrages vor. Diese hängen maßgeblich von der gewählten Gesellschaftsform ab. Bei einer GmbH sind andere Regelungen zu beachten als bei einer GbR, KG oder OHG. Doch auch abseits gesetzlicher Vorgaben ist es sinnvoll, relevante Punkte mit in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Darunter fallen Aspekte wie konkrete Bestimmungen über die Unternehmensstruktur, dessen Sitz sowie Geschäftsführung und deren Vertretung. Auch Fragen über die Gewinn- und Verlustbeteiligung der jeweiligen Gesellschafter oder die Nachfolgeregelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters können vom Gesellschaftsvertrag abgedeckt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen in Ihrem Vertragswerk festgehalten werden sollen, ist es sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

GmbH- und AG-Satzung

Wenn Sie eine GmbH oder Aktiengesellschaft gründen wollen, benötigen Sie als Grundlage dafür eine zugehörige Satzung, auch Gesellschaftsvertrag genannt. Für die Erstellung dieser Vertragswerke wurden vom Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen, die sich in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform voneinander unterscheiden können. Als Profi für Vertragsrecht bin ich darauf geschult, die komplexen Feinheiten des Vertragsrechts genau zu kennen und in der Praxis für Sie umzusetzen. Das bedeutet, dass ich Sie umfassend bei der Erstellung, Änderung oder Überprüfung von GmbH- oder AG-Satzungen beraten kann, damit am Ende ein juristisch wasserdichtes Vertragswerk steht.

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Mit der Satzung und der Anmeldung bzw. Eintragung im Handelsregister erhält eine GmbH oder Aktiengesellschaft ihre rechtliche Gültigkeit. Gleichzeitig wird damit für alle beteiligten Gesellschafter eine Absicherung geschaffen, die zur Beilegung von Streitfragen genutzt werden kann. Klare Regelungen innerhalb einer Satzung sorgen dafür, dass alle Teilhabenden genau um ihre Rechten und Pflichten Bescheid wissen. Ebenso werden in einer Satzung Regelungen zum Zweck des Unternehmens, dessen Sitz sowie Fragen zur Geschäftsführertätigkeit und Vertretungsrechte abgeklärt. Doch auch Vorgaben zur Gewinnausschüttung an die beteiligten Gesellschafter oder die Übernahme von Unternehmensverlusten sind idealerweise in einer Satzung umfassend geregelt. Als Rechtsanwalt verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Gestaltung von GmbH- und AG-Satzungen und kann Ihnen umfassende Erklärungen zu allen aufkommenden Fragen bieten. Ich achte darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden und die Satzung Ihrer GmbH bzw. Ihrer Aktiengesellschaft keine rechtlichen Fragen offenlässt.

GmbH-Verträge

Sie spielen mit dem Gedanken, eine GmbH zu gründen? Für dieses Vorhaben existieren klare Regelungen des Gesetzgebers, die während des Gründungsprozesses sowie der Unternehmensführung beachtet werden müssen. Die Grundlage einer GmbH stellt ihr zugehöriger Gesellschaftsvertrag dar. Bei der Vertragserstellung treten naturgemäß viele Fragen auf, für deren Beantwortung es juristischer Expertise bedarf. Genau diese finden Sie in meiner Kanzlei in Regensburg. Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung neuer GmbH-Verträge als auch der Änderung und Überprüfung bereits bestehender Vertragswerke.

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Es ist wichtig, zu wissen, dass eine GmbH nur mit einer korrekt ausgearbeiteten Satzung oder einem Gesellschaftsvertrag rechtliche Gültigkeit erhält. In diesem Dokument werden unter anderem Regelungen über den Zweck, Namen und Sitz des Unternehmens festgehalten. Ebenfalls bedarf es Vorgaben rund um die Geschäftsführertätigkeit, das in die GmbH eingebrachte Stammkapital sowie dessen Verteilung auf die jeweiligen Gesellschafter. Auch Fragen rund um die Gewinn- oder Verlustbeteiligungen, die Rechte und Pflichten der beteiligten Gesellschafter und etwaige Vertretungs- oder Nachfolgeregelungen werden in einem GmbH-Vertrag festgehalten. Damit bei der Vertragserstellung keine relevanten Punkte übersehen werden, wenden Sie sich am besten frühzeitig an mich als Vertragsrechtsexperten in Regensburg.

Handelsvertretervertrag

Ein Handelsvertretervertrag ist keine einfache Angelegenheit. Die Stellung des Handelsvertreters wird in den Paragrafen 84–92c des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) gesetzlich festgelegt.

Dabei handelt es sich überwiegend um Schutzvorschriften zugunsten des Handelsvertreters, die ihn vor einem Missbrauch der für gewöhnlich wirtschaftlich überlegenen Position eines Unternehmers schützen sollen.

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Um die Einhaltung zu gewährleisten, ist bei der Erstellung die Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht oft der beste Schritt.

Es existieren eine ganze Reihe gesetzlicher Vorschriften, die bei der Erstellung eines Handelsvertretervertrages beachtet werden müssen. Unwirksam ist ein Vertrag, der einer gesetzlichen Regelung zuwiderläuft. Damit es dazu nicht kommt, wird Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Regensburg gerne bei der Überprüfung des Handelsvertretervertrages behilflich sein.

Angesichts der Fülle der sich stellenden Fragen sowie der überragende Tragweite für die Dauer eines Handelsvertretervertrages bedarf es zwingend einer weitreichenden Vertragsgestaltung. Als Anwalt für Vertragsrecht meiner Kanzlei in Regensburg bin ich für diese Aufgabe optimal vorbereitet.

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Kaufvertrag

„Ich habe ein Produkt, du bezahlst einen Preis für den Erwerb“ – so einfach könnten Rechtsgeschäfte mittels Kaufverträgen sein. Oft sind sie das auch, doch manchmal geraten Sie in Situationen, die undurchsichtig erscheinen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Regensburg für Durchblick sorgen.

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Als Kaufvertrag gilt ein standardisierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts betreffend die Vereinbarung der Vertragsparteien hinsichtlich eines Kaufobjekts. Die rechtlichen Details werden mittels der §§ 433 bis 479 des BGB geregelt. Kaufobjekte können Gegenstände, Rechte, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte sein. Die Zahlung des Kaufpreises verhält sich dazu proportional.

Es existieren eine ganze Reihe an Sonderformen von Kaufverträgen. Beispielsweise Kreditkäufe, Barkäufe oder Kauf auf Probe. Jede Unterart birgt ihre eigenen Herausforderungen, die Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht gerne ausführlich erklärt.

Maklervertrag

Beim Maklervertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, mit dem sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichtet. Diese Provision wird dann gezahlt, wenn die Vermittlung eines Vertrages oder der Nachweis der Abschlussmöglichkeit eines Vertrages zustande kommt.

Oft kann es vorkommen, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Uneinigkeit über die Details des Maklervertrages besteht. Um dem vorzubeugen, sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Regensburg. Dieser wird Sie gern beraten.

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Der Maklervertrag gilt in Deutschland als eigenständiger Vertragstyp: Eine Handlungspflicht des Maklers besteht nicht. Sprich, er ist weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses schuldig, auch nicht den Versuch dazu. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Vergütung ist jedoch der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder zur Vermittlungstätigkeit sowie der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Vermittlungstätigkeit und dem Vertragsabschluss.

Rücktritt

Manchmal ist es einfach sinnvoll, von einem Vertrag zurückzutreten. Aber wie und unter welcher Voraussetzung ist das für Sie möglich? Birgt ein Rücktritt Gefahren?

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Sie denken über den Rücktritt aus einem Vertrag nach? Grundsätzlich gilt immer: ein geschlossener Vertrag muss eingehalten werden. Trotzdem erlaubt der Gesetzgeber unter speziellen Voraussetzungen den Widerruf oder den Rücktritt von einem Vertrag. Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht berät Sie und hilft Ihnen einen rechtssicheren Widerruf zu formulieren.

Schadensersatz

Das Auto wurde in der Werkstatt verkratzt, Ihr Architekt hat sich bei der Planung vertan? Beide Fälle können Sie zu einem Berechtigten für Schadensersatz machen. Aber wie macht man diesen am besten geltend?

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Schadensersatzansprüche entstehen häufiger, als Sie denken. Denn sie können sowohl aufgrund materieller als auch immaterieller Schäden vorliegen. Bei den meisten Fällen mit Schadensersatz handelt es sich um Vermögens- oder Körper- und Gesundheitsschäden.

Sie möchten Schadensersatz einfordern? Oder wurden Sie auf Schadensersatz verklagt? In beiden Fällen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht in Regensburg ein starker Partner, wenn es um die Abwehr eines Anspruches oder das Einklagen eines Schadensersatzes geht. Wir beraten Sie gerne.

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Schenkung

„Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist gestohlen“ – wer kennt nicht dieses geflügelte Sprichwort aus Kindertagen?

Im Rechtsleben der Erwachsenen sieht die Sache aber manchmal nicht ganz so einfach aus. Glücklicherweise habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, jegliche Ungewissheiten auszuräumen.

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Als Schenkung gilt gemäß § 516 Abs. 1 BGB die Übertragung von Vermögenswerten zwischen lebenden Personen. Darunter fallen beispielsweise jegliche freigiebig gewährten Gaben unter Lebenden, die zur Bereicherung beitragen, aber auch die Bereicherung des Ehegatten im Zuge einer "Gütergemeinschaft".

Wenn der Beschenkte Gegenleistungen zu erbringen hat, wird die Schenkung dadurch vermindert, wenn die Gegenleistung bewertet werden kann. Im Falle von Schenkungen unter Lebenden erfolgt die Besteuerung zum Zeitpunkt der Schenkung.

Schenkungen fallen unter dieselben Steuersätze und Bewertungsregeln wie Erbschaften. Darüber hinaus werden fast immer die gleichen Steuersätze und Steuerbefreiungen angewandt.

Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht kläre ich Sie darüber auf, welche Fallstricke Ihnen bei einer Schenkung begegnen können.

Stellvertretung

Sie möchten sich von einer anderen Person vertreten lassen? Aber was ist zu beachten und gibt es Ausnahmen, in denen man sich niemals von jemandem anderen vertreten lassen kann? Fragen Sie unbedingt bei einem Anwalt für Vertragsrecht nach.

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Bei einer Stellvertretung kann eine Person für eine andere Person handeln. Dazu braucht die Person jedoch eine Vertretungsmacht. Dabei ist sowohl eine im Voraus erteilte Ermächtigung als auch eine im Nachhinein erteilte Genehmigung möglich. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, da nicht jedes Rechtsgeschäft durch eine Stellvertretung möglich ist. Ein Beispiel: das Testament.

Vertragsabschluss

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Regensburg beraten Sie gerne.

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Regensburg beraten Sie gerne.

Vertragsfreiheit

Im deutschen Zivilrecht ist die Vertragsfreiheit eine wichtige Ausgestaltung der geschützten Privatautonomie. Es bedeutet, das Recht eines Unternehmens selbstständig entscheiden zu können, ob und mit wem ein Vertrag unter welchen Bedingungen abgeschlossen wird.

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Die Vertragsfreiheit gestattet jedem, mit anderen Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Vertragspartners frei bestimmt werden können. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Wertungen wie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen. Bestimmte Personengruppen werden geschützt. So frei Sie Ihre Verträge nach dem deutschen Recht auch gestalten können – es gibt ein paar Einschränkungen! Die Anwälte für Vertragsrecht aus unserer Kanzlei in Regensburg helfen Ihnen sehr gerne bei einer rechtssicheren und doch individuellen Vertragsgestaltung.

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Vertragsverletzung

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Regensburg, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Regensburg, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Werklohnanspruch

Welcher Unternehmer kennt es nicht: Die vertraglich vereinbarte Werkleistung ist vertragsgerecht erbracht und doch zahlt der Auftraggeber nicht. Die gestellten Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnungen werden ignoriert, Mahnungen bleiben ohne Folgen, die Abnahme wird mit irrelevanten Argumenten verweigert.

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Der unberechtigte Einbehalt vom Werklohn hat sich zu einer Unsitte entwickelt. Unsere Anwälte für Vertragsrecht beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen schnell und kompetent an das Geld aus Ihrem Werkvertrag zu gelangen. Häufig lassen sich Auftraggeber schon durch den Druck einer anwaltlichen Mahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eines Besseren belehren und zur Zahlung bewegen.

Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich eine Partei zur Herstellung eines Werks, die andere verpflichtet sich zur Zahlung des Werklohns. Dabei kann es sich zum Beispiel um handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen oder Reparaturarbeiten handeln. Im Unterschied zum Kaufvertrag handelt es sich immer dann um einen Werkvertrag, wenn keine Rechte an einer Sache übergeben werden, sondern am Ende ein geschaffenes „Werk“ an den Auftraggeber übergeht.

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Sie benötigen einen rechtssicheren Werkvertrag oder haben Probleme mit der Gegenpartei?

Unser Anwalt für Vertragsrecht aus Regensburg steht Ihnen bei der genauen Bestimmung der Aufgabenstellung, der Definition des Fertigstellungstermins, den Gewährleistungen, bei Lieferungsverzug, bei Haftungsvereinbarungen und -ausschlüssen, der Vertragskündigung, bei Zahlungsvereinbarungen und bei der Klärung der Nutzungsrechte zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch Heute einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Regensburg für Ihre individuelle Beratung.

Widerruf

Verträge sollten gewahrt werden, so lautet der Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Verbraucher erhalten jedoch in einigen Fällen die Gelegenheit, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. Die dafür grundlegende Norm findet sich im § 355 des BGB. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Regensburg kann hier im Zweifelsfall weiterhelfen.

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Wer zum Beispiel den Vertrag per Telefon, Internet oder an der Haustür unterzeichnet hat, kann ihn in der Regel widerrufen. Dabei müssen Sie nicht rechtfertigen, warum Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, dem Vertragspartner mitzuteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte möglichst schriftlich erfolgen.

Nicht immer ist die Sachlage eindeutig. Für diese Situationen steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Regensburg tatkräftig zur Seite.

Gerade bei im Ladengeschäft geschlossenen Verträgen kann das Vertragsrecht etwas undurchsichtig werden. Denn ein grundsätzliches, gesetzliches Widerrufsrecht existiert hier nicht und in vielen Fällen sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Etwas anders sieht es hingegen bei Verträgen über Finanzierungen aus, die im Ladengeschäft unterzeichnet werden, beispielsweise der ratenfinanzierte Kauf eines Handys. Hier tritt das Widerrufsrecht in Kraft.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Vertrag widerrufen dürfen? Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen rund ums Thema Vertragsrecht, stehe ich Ihnen mit als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Regensburg gern zur Verfügung.

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Mandy Riedel, Rechtsanwalt in Regensburg
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